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Guten Tag <Empfängername>!Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.Die Adresse lautet:https://wth-seekirchen.at/ Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:
Kurz-Info: Weiße Bekleidung des Arztes keine Betriebsausgabe
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Nur eine typische Berufsbekleidung, die im Wesentlichen für die berufliche Verwendung geeignet ist (z.B. Schutzkleidung, Uniform etc.), ist lt. VwGH 26.4.2007,2006/14/0036 steuerlich abzugsfähig.
Bild: © Ewa Walicka -Fotolia