Jugendbeschäftigungspaket - Änderungen bei neu begonnenen Lehrverhältnissen
Das am 5.6.2008 im Nationalrat beschlossene Jugendbeschäftigungspaket bringt einige Neuigkeiten für Lehrverhältnisse, die ab dem 28.6.2008 beginnen:
- Flexible Auflösung von Lehrlingsverträgen: Waren Lehrverhältnis bisher de facto unkündbar, so besteht künftig für Lehrling und Arbeitgeber zum Ende des ersten bzw. zweiten Lehrjahres die Möglichkeit, das Lehrverhältnis außerordentlich aufzulösen. Zuvor muss allerdings ein Mediationsverfahren (auf Kosten des Arbeitgebers) zwischen Betrieb und Lehrling stattfinden.
- Lehrlingsförderung: Die derzeitige Förderung nach §108f EStG in Höhe von 1.000 EUR je Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr wird nur mehr für Lehrverhältnisse gewährt, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben. Die neue Basisförderung soll sich an der Höhe der Lehrlingsentschädigung orientieren und nach Jahren gestaffelt sein. Daneben wird es auch Förderungen für qualitätssteigernde Maßnahmen, für Zusatzausbildungen und für besonders guten Erfolg bei Lehrabschlussprüfungen geben. Die genauen Regelungen finden sich derzeit noch in Ausarbeitung durch den Förderungsausschuss beim Bundesberufsausbildungsbeirat und sollten bis zur nächsten Ausgabe der Klienten-Info bekannt sein.
- Ausbildungsgarantie: Für Jugendliche bis 18 Jahre, die in der Wirtschaft keine Lehrstelle finden, wird die Ausbildung in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum garantiert.
- Einheitliche Anlaufstelle: Die Beihilfen werden künftig zentral von den bei den Wirtschaftskammern eingerichteten Lehrlingsstellen vergeben.
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