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Seit 1. August 2004 besteht die Verpflichtung zur Ausstellung eines Dienstzettels, der mindestens die persönlichen Daten, den Beginn und das Ende des freien Dienstverhältnisses, die vereinbarte Dienstleistung und das Entgelt zu enthalten hat.
Für Vertragsverhältnisse, die vor dem 1. August 2004 abgeschlossen worden sind, ist ein Dienstzettel nur auf Verlangen binnen zwei Monaten auszustellen, falls nicht ohnehin eine diesbezügliche schriftliche Vereinbarung vorliegt.
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